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BLM-Medienrat: Das sind die aktuellen Entscheidungen
In seiner Sitzung am 12. Februar 2026 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Änderung der Richtlinie zur Verbreitungsförderung gemeinnütziger Hörfunkanbieter (UKW) nach dem Bayerischen Mediengesetz (VgH) beschlossen.
Die Landeszentrale fördert die Verbreitung von Rundfunkprogrammen gemeinnütziger Anbieter. Um die Programmvielfalt zu sichern, unterstützt die Landeszentrale bei gemeinnützigen Angeboten auch die analoge Verbreitung. Mit der Änderungsrichtlinie zur VgH wird der Förderprozess klarer strukturiert, vereinfacht und beschleunigt. Die geänderte VgH ist demnächst auf unserer Website abrufbar.
Der BLM-Medienrat hat ferner beschlossen, die Kapazitätszuweisung für das Regionalfernsehen Oberbayern (RFO) anzupassen. Grund dafür: Der Spartenanbieter Inn-Salzach-Welle Programmanbietergesellschaft (ISW) hatte seine Zulieferung eingestellt.
Die bisher im Bescheid enthaltene Auflage, das genehmigte Spartenprogramm von ISW in das Gesamtprogramm zu integrieren, muss nun aufgrund der veränderten Umstände aktualisiert werden.
Nicht zuletzt hat der BLM-Medienrat die Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse an der Mediengruppe Oberfranken als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anbieter Radio Bamberg, Radio Eins, Radio Plassenburg und Radio Galaxy Oberfranken.
Die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (IBV) ergibt sich aus dem Einstieg der Passauer Neue Presse GmbH in die Mediengruppe Oberfranken. Sie haben die Gesellschafter-Anteile der J.M. Reindl Buch- und Kunstdruckerei und des Fränkischen Tags an der Mediengruppe Oberfranken übernommen.
Die IBV-Änderung dient der wirtschaftlichen Konsolidierung und damit dem Erhalt des Angebots und der Programmvielfalt. www.blm.de
Fri, 13. Feb 2026
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