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SWR: Weiter regionale Auseinanderschaltungen in SWR4 und anderen Hörfunkwellen erlaubt
Die Proteste des Südwestrundfunks (SWR) gegen den neuen Staatsvertragsentwurf hatten Erfolg: Landes- und regionenspezifische Auseinanderschaltungen im Hörfunkbereich sollen weiter neben den Landeshörfunkprogrammen (bislang SWR1) auch in Programmen, die der Darstellung der Regionen dienen (bislang SWR4), zulässig sein. Das geht aus der Unterrichtung des Landtags Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk hervor.
In den übrigen Hörfunkprogrammen sollen ebenfalls regionalisierte Auseinanderschaltungen, wenn auch nur in untergeordnetem Umfang, insbesondere bei Serviceinformationen, wie Wetterberichte und Verkehrsnachrichten, erlaubt sein.
Laut dem ersten Entwurf sollte nur noch bei den beiden Landeswellen (bisher SWR1) eine regionale Auseinanderschaltung möglich sein. Die ARD-Anstalt hatte dagegen Protest eingelegt. Das bisherige Auseinanderschaltungsverbot hätte im klaren Widerspruch zur im Entwurf immer wieder betonten Vorgabe zur Regionalität gestanden (im Entwurf der Präambel heißt es wörtlich: "Der SWR ist in besonderem Maße der regionalen Berichterstattung verpflichtet.")
Im Hörfunkbereich erhält der SWR durch eine offene Beauftragung der Programme mehr Flexibilität bei der konkreten Auftragserfüllung. Die enge, staatsvertragliche
Beauftragung einzelner Programme wird dabei durch einen offenen, an den grundsätzlichen Zielen des Auftrags des SWR ausgerichteten, Rahmen abgelöst.
Die Anzahl der Hörfunkprogramme soll – analog zu den Plänen im aktuellen Entwurf des Reformstaatsvertrages – auf insgesamt sechs terrestrisch verbreitete Programme (UKW und DAB+) reduziert werden. Betrachtet man die Landesrogramme von SWR1 und 4 als insgesamt vier Wellen, strahlt der SWR aktuell acht Hörfunkwellen aus und müsste sich von zwei Wellen trennen, beziehungsweise diese ins Internet verlagern.
Wird SWR4 trotz regionaler Auseinanderschaltungen künftig als eine Länder-übergreifende Welle betrachtet, müsste der SWR nur ein Programm einstellen. Gelingt bei zwei Wellen die Kooperation mit anderen ARD-Anstalten, könnte der SWR laut Reformstaatsvertrag den bisherigen Umfang seines Hörfunkangebots beibehalten, da diese zwei Wellen dann jeweils nur als halbes Programm gewertet werden. www.swr.de
Mon, 03. Mar 2025
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