• Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Entscheidung der Medienanstalten im Fall RT DE
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 30. Juni 2026 die Klage der RT DE Productions GmbH gegen die Beanstandung und Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ aus dem Jahr 2022 abgewiesen. Das Gericht hat damit bestätigt: Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, ist rechtmäßig.

    Das Gericht urteilte, dass die mabb die RT DE Productions GmbH zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen habe. Nach den Gesamtumständen sei davon auszugehen, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte bei der RT DE Productions GmbH in Deutschland und nicht in Russland liege. Für die Behauptung der RT DE Productions GmbH, nur Zulieferin von Programmbestandteilen für TV Novosti gewesen zu sein, fehle es dagegen an stichhaltigen Belegen.

    „Die Gesetzeslage ist nicht kompliziert: Wer in Deutschland einen Fernsehsender betreiben will, braucht eine Zulassung. RT DE hat nie eine Zulassung beantragt, sondern ist schlicht und einfach auf Sendung gegangen“, so mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken. „Das Gericht bestätigt mit seinem heutigen Urteil, dass es sich bei RT DE um einen in Berlin ansässigen Sender handelte – und der sendete ohne Lizenz. Das ist rechtswidrig und insofern war unsere Beanstandung und Untersagung 2022 rechtmäßig. Dass unser Vorgehen vom Gericht jetzt auch in der Hauptsache für rechtmäßig erklärt wurde, sehen wir als erfreuliche Bestätigung unserer Arbeit als staatsferne Medienaufsicht.“

    Die Pressemitteilung des VG Berlin in dieser Sache ist hier zu finden: www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1688011.php

    Die RT DE Productions GmbH kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.

    Zuvor hatte das Gericht bereits im März 2022 einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH abgelehnt und schon damals nicht nur eine Interessenabwägung vorgenommen, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der ZAK festgestellt: www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1187118.php

    In der Folge stellte die RT DE Productions GmbH ab April 2022 den Sendebetrieb in Berlin ein; seit Februar 2023 befindet sich die RT DE Productions GmbH in Liquidation.


    Wed, 01. Jul 2026




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