• Rundfunkbeitrag: ARD ruft das Bundesverfassungsgericht an
    Im Februar 2024 hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Anpassung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent bzw. jährlich 0,8% ab dem 1.1.2025 empfohlen. Die Länder haben aber bislang keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zur Umsetzung des Vorschlags vorgelegt. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2024 wurde kein entsprechender Entwurf beschlossen.

    In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres ist eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich. Mehrere Länder haben erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen, während einige wenige Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschließen. Erforderlich ist hier jedoch ein einstimmiges Vorgehen der Länder. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF "die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden". Deshalb legt die ARD dies nun dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor und reicht Verfassungsbeschwerde ein.

    Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR: "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse".

    Verfassungsbeschwerde als letztes Mittel

    Der ARD ist bewusst, dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt. In der Diskussion um die anstehende Beitragsanpassung ab dem 1.1.2025 haben einige Länder vorgetragen, die ARD solle erst vorhandene Rücklagen verwenden, dafür könne man den Beitrag dann weitere zwei Jahre unverändert lassen. Diese Rücklagen sind bereits bei der Festsetzung des Beitrags ab 2025 von der KEF beitragsmindernd und damit in der vorgeschlagenen Beitragshöhe von 18,94 EUR berücksichtigt und können nicht zweimal verwendet werden.

    Der bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober beschlossene Reformstaatsvertrag enthält aus Sicht der ARD viele richtige Weichenstellungen und bestärkt die ARD, ihren tiefgreifenden Reformprozess fortzusetzen, um Effizienz und Qualität weiter zu steigern. Die ARD hat die Reformüberlegungen der Rundfunkkommission der Länder konstruktiv begleitet und hatte sich deshalb entschlossen, die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober abzuwarten.

    Die ARD würdigt ausdrücklich die Maßnahmen der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufzustellen, um eine souveräne deutsche Medienlandschaft im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Darauf zahlen viele Neuregelungen im Entwurf des Reformstaatsvertrags ein, den die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober vorgestellt hat. Die ARD wird den Weg der Reformen und der Erneuerung auch in Zukunft konsequent fortsetzen und sich bei den Plänen der Länder zur Reform des Festsetzungsverfahrens des Rundfunkbeitrags konstruktiv einbringen.


    Tue, 19. Nov 2024




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