• BLM winkt Beteiligungsveränderungen durch
    In seiner Sitzung am 7. Mai 2026 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Oberland als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

    Die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (IBV) ergibt sich aus dem Ausstieg der Radio und TV GAP-GmbH Programmanbieter aus dem Hörfunkangebot Radio Oberland. Die Anteile will die bestehende Gesellschafterin SeitWerk GmbH vollständig übernehmen, so dass diese nach Vollzug 99 Prozent an der Anbietergesellschaft hält (ein Prozent bleibt bei der Zeitungsverlag Oberbayern GmbH & Co. KG).

    Der Medienrat entschied: Die IBV-Änderung dient der wirtschaftlichen Stärkung und damit dem Erhalt des Angebots und der Programmvielfalt. Auswirkungen auf das Informationsgefüge seien nicht zu befürchten.

    Der BLM-Medienrat hat ferner eine Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

    Die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse (IBV) betrifft die vollständige Übernahme der Anteile der NWZ Funk und Fernsehen GmbH & Co.KG (NWZ) mit Sitz in Niedersachsen der Hörfunkangebote ROCK ANTENNE und Rock Antenne Bayern (18,5%) durch die Antenne Bayern GmbH & Co. KG, die eine vielschichtige Gesellschafterstruktur aufweist.

    Der Medienrat hält dies für medienrechtlich unbedenklich. Auswirkungen auf das Informationsgefüge seien nicht zu befürchten.

    Nicht zuletzt hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. KG als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

    Die Veränderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse betrifft den Ausstieg der RTL Radio-Beteiligungsgesellschaft mbH aus den Hörfunkangeboten Radio Gong 96,3, Gong 96.3 in Ingolstadt, 089 Kult sowie die Übernahme deren Anteile durch die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG und die rt1.broadcast management GmbH. Die RTL Radio-Beteiligungsgesellschaft mbH möchte ihre Anteile (12%) so auf die beiden Gesellschafter verteilen, dass nach Vollzug beide je 50 Prozent an der Anbietergesellschaft halten.

    Der Medienrat hält dies für medienrechtlich unbedenklich. Auswirkungen auf das Informationsgefüge seien nicht zu befürchten.

    Gleichzeitig legte er die medienrechtlichen Versorgungsgebiete für die beiden DAB-Only-Angebote Radio Gong 96,3 in Ingolstadt und 089 Kult fest: Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für Radio Gong 96,3 in Ingolstadt umfasst die Stadt Ingolstadt, die Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg-Schrobenhausen, für das Angebot 089 Kult ist es die Landeshauptstadt und der Landkreis München. www.blm.de


    Fri, 08. May 2026




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