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Hessen: Privatfunkgesetz-Novelle erlaubt erstmals kommerziellen Lokalfunk
Der Entwurf für das Hessische Gesetz über privaten Rundfunk und neue Medien bringt Änderungen mit sich. Neben dem einzigen landesweiten Programm (HitRadio FFH), bundesweiten Programmen (wie planet radio oder Radio Bob!) und einem Programm mit Schwerpunkt Wirtschaftsberichterstattung (aktuell: Radio Frankfurt) soll es künftigt auch kommerzielle lokale oder regionale Sender im Hörfunk geben. Bisher waren solche Angebote nicht möglich, da die Verleger geschützt werden sollten. In Realität ist mit antenneWIESBADEN aber bereits ein privates Hörfunkprogramm mit regionaler Ausrichtung im Digitalradio DAB+ auf Sendung gegangen. Dieses und künftige regionale, private Programme erhalten somit eine rechtliche Grundlage.
Die privaten, regionalen Programme können künftig neben DAB+ auch klassisch auf UKW ausgestrahlt werden. Frei werdende oder bereits frei gewordene Frequenzen können zu diesem Zweck verwendet werden. Allerdings will der Gesetzgeber die Anzahl der regionalen Sender deckeln, wie das Magazin "Radioszene" berichtet.
Für diese regionalen Programme sehe der Entwurf eine Obergrenze von insgesamt fünf Angeboten vor. Außerdem soll eine Veranstalterin oder ein Veranstalter jeweils nur ein regionales Hörfunkprogramm betreiben dürfen. Die Medienanstalt Hessen soll einen entsprechenden Nutzungsplan aufstellen und die konkreten Verbreitungsgebiete per Satzung festlegen. Auch die bestehende Frequenzsatzung für UKW werde künftig um diese regionalen Programme erweitert.
Mon, 05. Oct 2026
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