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Der SWR Rundfunkrat sucht acht sachverständige Verwaltungsratsmitglieder
Der SWR Rundfunkrat als Aufsichtsgremium des SWR sucht engagierte Persönlichkeiten mit Bezug zu den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die als Mitglieder des SWR Verwaltungsrates für die Amtszeit 2026-2031 die Interessen des Südwestrundfunks fördern (§ 20 Abs. 3 SWR-StV) und sich für dessen Zukunft stark machen. Dabei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld und Reisekosten-Erstattung.
Der Verwaltungsrat des SWR überwacht die Geschäftsführung des Intendanten, soweit sie nicht die inhaltliche Gestaltung des Programms betrifft. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 21 des SWR-Staatsvertrags. Er setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen. Davon wählt der Rundfunkrat acht sachverständige Mitglieder, wobei ein angemessener Geschlechterproporz zu wahren ist.
Die sieben weiteren Mitglieder werden
von den Landtagen entsendet (zwei Mitglieder vom Landtag von Baden-Württemberg, ein Mitglied vom Landtag von Rheinland-Pfalz),
den Landesregierungen (jeweils ein Mitglied der Landesregierung von Baden-Württemberg und ein Mitglied der Landesregierung von Rheinland-Pfalz) und
von den Personalräten (ein Mitglied aus jedem Land).
Die fünfjährige Amtszeit des SWR Verwaltungsrates beginnt mit der konstituierenden Sitzung, voraussichtlich im Dezember 2026/Januar 2027. www.swr.de
Thu, 16. Jul 2026
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