• Radio: Neuer Staatsvertrags-Entwurf erlaubt dem SWR nur noch eine Landeswelle
    Bisher strahlt der Südwestrundfunk mit SWR 1 Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg und SWR4 Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg je zwei Landeswellen für das jeweilige Bundesland aus. SWR4 ist zudem noch in regionale Fenster (fünf in Rheinland-Pfalz und acht in Baden-Württemberg) unterteilt. Damit könnte bald Schluss sein.

    Der neue Staatsvertragsentwurf erlaubt der ARD-Anstalt nur noch je ein Landesprogramm, also entweder SWR1 oder SWR4. Beide Programme unterscheiden sich neben der zusätzlichen Regionalität bei SWR4 in der Musikfarbe. SWR1 spricht ein erwachsenes Publikum mit Popmusik an (Classic Hits, aber auch aktuellere Songs), während die Musikfarbe von SWR4 mit Oldies und Schlagern sich eher an ältere Hörer richtet.

    Denkbar wäre, beide Wellen zu fusionieren und einen Kompromiss zu schaffen. Entweder SWR1 oder SWR4 könnte aber auch zu einer Zwei-Länder-Welle werden, die dann einheitlich in beiden Bundesländern ausgestrahlt wird. SWR4 strahlt seit einer Sparmaßnahme über viele Stunden bereits ein einheitliches Programm für beide Bundesländer aus. Nur am Morgen gibt es noch getrennte Programme für Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

    Daneben kann der SWR laut Entwurf bis zu vier weitere Hörfunkprogramme veranstalten. Er kann diese Programme über unterschiedliche Übertragungswege verbreiten. Demnach müsste sich der SWR von einer Radiowelle trennen, es sei denn, es gelingt ihm bei zwei Wellen Kooperationsprogramme mit anderen ARD-Anstalten anzubieten.

    Ergänzend kann der SWR zwei ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme veranstalten. Es ist also theoretisch denkbar, dass ein bisher terrestrisch über UKW und DAB+ verbreitetes Programm künftig nur noch webbasiert zu hören sein wird. www.swr.de


    Fri, 08. Nov 2024




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