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BLM-Medienrat überstimmt Ausschuss: Chillout Antenne statt bigFM künftig auf DAB+
Nach intensiver Diskussion der Bewerbungen hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) heute entschieden, wer die Ende vergangenen Jahres ausgeschriebene DAB-Kapazität im zusammenhängenden digital-terrestrischen Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken bekommt: Den Zuschlag erhält nicht, wie vom Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung der BLM empfohlen, bigFM Bayern, sondern die Chillout Antenne, ein Spartenkanal der Antenne Bayern Grouß.
Zentrale Punkte für diese Entscheidung waren laut BLM-Pressemitteilung die besonders innovative Programmgestaltung, der örtliche Bezug und ein neues Musikformat mit dem Schwerpunkt "Ambiente", um neue Zielgruppen zu erschließen. Die Kapazität wird ab dem 1. Juli 2026 befristet bis zum 30. Juni 2036 vergeben. Via Internet ist die Chillout Antenne bereits seit zwei Jahren auf Sendung.
Dr. Thorsten Schmiege: "DAB+ ist Treiber für Vielfalt und Radionutzung in Bayern"
Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der BLM: "Radio lebt - und DAB+ ist Treiber für Vielfalt und Radionutzung in Bayern. Die Vielzahl der Bewerbungen, auch von Anbietern aus anderen Bundesländern, belegt beides. Was die BLM ihrer Audiostrategie prognostiziert hat, ist letztes Jahr Realität geworden: 2025 liegt die tägliche Nutzung digitaler Empfangswege erstmals gleichauf mit UKW. Mit der heutigen Entscheidung erlebt DAB+ einen weiteren Schub direkt aus dem Haus von Antenne Bayern. Das begrüße ich."
Walter Keilbart, Vorsitzender des BLM-Medienrats: "Es wurde viel diskutiert und abgewogen - der Medienrat hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Alle Bewerber hatten die Gelegenheit, sich zu präsentieren. Am Ende war es dann eine Vielfaltsentscheidung, die wir treffen mussten: Chillout Antenne lag sowohl mit Blick auf die innovative Programmgestaltung, als auch auf die Vielfalt mit dem neuen Musikformat vorne. Darüber hinaus war der starke örtliche Bezug des Angebots selbst sowie der Sitz der Bewerberin in Bayern positiv zu berücksichtigen." www.blm.de
Thu, 07. May 2026
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