TV und Radio Aktuell
Hessen: Privatfunkgesetz-Novelle erlaubt erstmals kommerziellen Lokalfunk
Die privaten, regionalen Programme können künftig neben DAB+ auch klassisch auf UKW ausgestrahlt werden. Frei werdende oder bereits frei gewordene Frequenzen können zu diesem Zweck verwendet werden. Allerdings will der Gesetzgeber die Anzahl der regionalen Sender deckeln, wie das Magazin "Radioszene" berichtet.
Für diese regionalen Programme sehe der Entwurf eine Obergrenze von insgesamt fünf Angeboten vor. Außerdem soll eine Veranstalterin oder ein Veranstalter jeweils nur ein regionales Hörfunkprogramm betreiben dürfen. Die Medienanstalt Hessen soll einen entsprechenden Nutzungsplan aufstellen und die konkreten Verbreitungsgebiete per Satzung festlegen. Auch die bestehende Frequenzsatzung für UKW werde künftig um diese regionalen Programme erweitert.